König von "Gottes Gnaden"
In Frankreich war Ludwig XIV. gleichzeitig Gesetzgeber, Richter und militärischer Oberbefehlshaber.
Gesetzgeber: Er bestimmte welche Gesetze in seinem Land galten.
Militärischer Oberbefehlshaber: Ihm mussten alle Soldaten gehorchen.
Richter: Er allein entschied über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten.
In Frankreich war Ludwig XIV. gleichzeitig Gesetzgeber, Richter und militärischer Oberbefehlshaber.
Gesetzgeber: Er bestimmte welche Gesetze in seinem Land galten.
Militärischer Oberbefehlshaber: Ihm mussten alle Soldaten gehorchen.
Richter: Er allein entschied über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten.